Auch weiterhin dürfen wir Sie als private Kunden empfangen!
Gem. Covid-19-Epidemie Verordnung, Änderung vom 13. Januar 2021 Art. 5e und Anhang 2 Art. 2.10 ist der Verkauf von Baustoffen explizit erlaubt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Stand 14. Januar 2021